Aktuelles & Termine
Aktuelles
Coronavirus
Informationen für Betriebe
Schutz- und Verhaltensregeln
Auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhalten Sie alle Informationen und Verhaltensregeln zum Coronavirus:
oder bei der Berufsgenossenschaft BG-ETEM
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Unser Lehrlingswart Herr Hofbauer hat Piktogramme erstellt, die er zur freien Benutzung zur Verfügung stellt:
Vielen Dank lieber Tom!!!
Informationen der Bundesagentur für Arbeit zu Kurzarbeitergeld (Kug)
https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer
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Liquiditätsengpässe wegen Coronavirus
Corona Hilfen für Berlin
Investitionsbank Berlin (Link)
Corona Hilfen für Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg (Link)
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Informationen erhalten Sie auch hier (externe Links):
Industrie- und Handelskammer Berlin
Folgen für Ausbildung und Prüfung
Berufsschulunterricht
Die Berufsschule in Sachsen Anhalt (BbS) erreichen Sie unter www.bbsabi.de
Prüfungen
Prüfungen findet "unter Vorbehalt" statt. Diese können durch behördliche Anordnung durch die Corona-Pandemie abgesagt werden!
Der nächste Termin für die Zwischenprüfung / Gesellenprüfung ist am 27. Februar 2021 in Berlin.
Die Einladungen wurden bereits versandt.
Kurzarbeit in Bezug auf Azubis
Im Berufsbildungsgesetz ist grundsätzlich keine Kurzarbeit für Auszubildende vorgesehen. Es sind daher zunächst alle Maßnahmen auszuschöpfen, um die Ausbildung zu gewährleisten, zum Beispiel durch die Versetzung in eine andere Abteilung, Durchführung besonderer Ausbildungsveranstaltungen oder Umstellung des Ausbildungsplanes, indem andere Ausbildungsinhalte vorgezogen werden.
Sollte die Kurzarbeit trotzdem unvermeidbar sein, so steht dem Auszubildenden, der sich für die ausfallende Ausbildung bereithält, zunächst ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung bis zu sechs Wochen lang zu (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Im Ausbildungsvertrag oder in einem Tarifvertrag kann diese Frist auch länger festgelegt sein.
Auch Ausbilder sollten nur in Ausnahmefällen in Kurzarbeit geschickt werden, denn der Betrieb muss seiner Ausbildungspflicht gegenüber den Auszubildenden nachkommen.
Sollten Auszubildende nur mangelhaft oder überhaupt nicht ausgebildet werden, so hat der Auszubildende einen Schadensersatzanspruch gegenüber seinem Ausbildungsbetrieb.
Kündigung von Ausbildungsverhältnissen
Kein Grund für die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses sind wirtschaftliche Probleme und die Anmeldung einer Insolvenz. Das Ausbildungsverhältnis bleibt für das gesamte Insolvenzverfahren bestehen. Wird der Ausbildungsbetrieb stillgelegt, steht der Betrieb in der Pflicht, sich um eine weitere Ausbildung zu bemühen.
Kassengesetz
Hilfsmittel für Betriebe
Der ZDH hat ein Update zur Handreichung: "Kassenführung – Neuregelung zum 1.1.2020" veröffentlicht.
Hier der Link zum ZDH:
Aktueller Status
Nichtbeanstandungsregelung wurde bis zum 31. März 2021 verlängert. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des ZDH (Link).
Betrügerische Teppichreiniger
Sehr oft erhalten wir Hinweise von Kunden, dass sie bei der Reinigung von Teppichen betrogen werden. Es werden Arbeiten zu völlig überhöhten Preisen vorgenommen und Leistungen angeboten, die überflüssig sind. Es gibt Deutschlandweit Meldungen zur Teppichreinigungsabzocke.
Bitte seien Sie vorsichtig.
Je nach Qualität des Teppichs zahlen Sie für eine fachgerechte Reinigung des Teppichs zwischen 20 € und 40 € pro Quadratmeter. Holen Sie verschiedene Angebote ein oder wählen Sie einen Innungs-Fachbetrieb!
Gerne nennen wir Ihnen kompetente Fachbetriebe.
Textilbrände durch
Selbstentzündung
Fette und Öle sind schuld!
Brandursache Wischmopps
Brand im Versorgungszentrum der Universität Heidelberg, Sachschaden rund eine Million EUR; Brand im Klinikzentrum Lindenallee Bad Schwalbach, Sachschaden ca. 100.000 EUR, Evakuierung von 190 Patienten.
Eindeutige Brandursache in beiden Fällen:
ein Stapel Wischmopps, der sich selbst entzündet hat.
Gerhard Sprenger, Brandschutzexperte der BGN-Prävention, erklärt:
Wir kennen dieses Phänomen, dass sich gestapelte Textilien oder Wäsche im Trockner entzünden können.
Und beides hängt damit zusammen, dass die Textilien nach dem Waschen noch Rückstände von ungesättigten Fettsäuren, wie z. B. Sonnenblumenöl, Mohnöl, Sesamöl, Getreideöl, enthalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es dann zur Selbsterwärmung bis hin zur Selbstentzündung dieser Textilien kommen. Das ist z. B. der Fall, wenn direkt nach dem Trocknen im Trockner die noch warmen Wäschestücke übereinandergestapelt werden.
Einige wichtige Informationen hat uns die Firma Versteegen Assekuranz zur Verfügung gestellt:
.... vielen Dank Herr Schneider!
Messetermine und Informationen von Zulieferern und Maschinenherstellern
- Hausmesse bei Veit wird auf unbestimmte Zeit verschoben https://www.veit.de/events/hausmesse-2020
- Texcare International in Frankfurt a.M. vom 27. November bis 01. Dezember 2021 https://texcare.messefrankfurt.com/frankfurt/de.html