Service und News

Neuigkeiten der Textilreiniger-Innung Berlin-Brandenburg

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30.11.2024, 18:00

Textilreiniger Ball 2024 in Potsdam geplant

Am Samstag, 30. November 2024 findet der traditionelle Textilreiniger Ball der Textilreiniger-Innung Berlin-Brandenburg gemeinsam mit dem OTV (Ostdeutschen Textilreinigungs-Verband e.V.) statt. An diesem Abend...   mehr


12.10.2024, 09:00

2. Detachur-Praxisseminar

Wegen der hohen Nachfrage ist ein weiter Detachur-Workshop für 2024 geplant. Termin und Anmeldung siehe unter "TERMINE"   mehr


21.09.2024, 09:30

Neuer Termin für Sachkundekurs 2024 in Berlin

Der nächste Sachkundekurs findet am 21. September 2024 in Berlin statt. Anmeldungen bitte ab sofort an die Geschäftsstelle!   mehr


08.03.2024

8. März ist nur in Berlin ein Feiertag!!!

Der 8. März ist Internationaler Frauentag. Seit mehr als 100 Jahren wird der Internationale Frauentag begangen. Am Internationalen Frauentag (teilweise auch Weltfrauentag, Frauenkampftag, Frauenwelttag oder...   mehr


15.02.2024

Registrierungspflicht Verpackungsregister

Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, die ihre Verpackungen vorbeteiligt kaufen, müssen sich seit 1. Juli 2022 nochmals selber registrieren und die erfolgreiche Systembeteiligung des Lieferanten prüfen.   mehr


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Termine und Veranstaltungen


OTV Verbandstag 2024

Beginn:19.04.2024
Ende:21.04.2024

OTV - Verbandstag vom 19.04. bis 21.04.2024 im Fleesensee Schlosshotel, Schlossstr. 1, 17213 Göhren-Lebbin

 Ablaufplan OTV Verbandstag 2024.pdf


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Sicherheit von Reinigungsmaschinen
Veränderungen können Betriebsverbot bedeuten!
Wird der Originalzustand einer Maschine wesentlich verändert, gilt sie danach unter Umständen als „neu“. Dann braucht sie eine neue Konformitätserklärung. Vorher darf sie nicht betrieben werden.

Ein Bericht der Berufsgenossenschaft BG ETEM

 

 

Sicherheit von Reinigungsmaschinen



Betrügerische Teppichreiniger

Sehr oft erhalten wir Hinweise von Kunden, dass sie  bei der Reinigung von Teppichen betrogen werden. Es werden Arbeiten zu völlig überhöhten Preisen vorgenommen und Leistungen angeboten, die überflüssig sind. 

So erkennen Sie seriöse Reinigungsfachgeschäfte:

Kosten: 
Wie bei allen Handwerkerleistungen kann man marktübliche Kosten am besten einschätzen, wenn man mehrere Angebote einholt und miteinander vergleicht.

Unternehmen: Ein seriöses Unternehmen verfügt über ein ordentliches Geschäftslokal und gibt seine Identität (Inhaber, Adresse, Telekommunikationsverbindungen, Steuernummer etc.) unaufgefordert und bereitwillig bekannt.

Angebot: Bei Reinigungen, die keine Quadratmeterpreise angeben, sollten Kunden hellhörig werden. Gleiches gilt für scheinbar günstige Preise, Rabattaktionen und wenn nur Barzahlung möglich ist. Eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ist ein Muss. Zudem sollte man auf eine detaillierte Auftragsbestätigung bestehen, die nicht handschriftlich verfasst wurde.

Widerrufsrecht: Bei Verträgen, die beim Kunden und nicht in den Geschäftsräumen der Firma abgeschlossen werden, gilt das 14-tägige Widerrufsrecht. Textilreinigungsfirmen müssen darüber informieren. Fehlt die Belehrung über den Widerruf, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss.

Je nach Qualität des Teppichs zahlen Sie für eine fachgerechte Reinigung des Teppichs zwischen 20 € und 40 € pro Quadratmeter. 

Holen Sie verschiedene Angebote ein und wählen einen

Innungs-Fachbetrieb

Es gibt Deutschlandweit Meldungen von Betrügern bei der Teppichreinigung!

Diese können Sie auch über die Google-Suche finden!



 

 

Textilbrände durch 

Selbstentzündung

Fette und Öle sind schuld!

Brandursache Wischmopps

Brand im Versorgungszentrum der Universität Heidelberg, Sachschaden rund eine Million EUR; Brand im Klinikzentrum Lindenallee Bad Schwalbach, Sachschaden ca. 100.000 EUR, Evakuierung von 190 Patienten. 

Eindeutige Brandursache in beiden Fällen:

ein Stapel Wischmopps, der sich selbst entzündet hat. 

Gerhard Sprenger, Brandschutzexperte der BGN-Prävention, erklärt:
Wir kennen dieses Phänomen, dass sich gestapelte Textilien oder Wäsche im Trockner entzünden können.

Und beides hängt damit zusammen, dass die Textilien nach dem Waschen noch Rückstände von ungesättigten Fettsäuren, wie z. B. Sonnenblu­menöl, Mohnöl, Sesamöl, Getreideöl, enthalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es dann zur Selbsterwärmung bis hin zur Selbstentzündung dieser Textilien kommen. Das ist z. B. der Fall, wenn direkt nach dem Trocknen im Trockner die noch warmen Wäschestücke übereinander­gestapelt werden.

Einige wichtige Informationen hat uns die Firma Versteegen Assekuranz zur Verfügung gestellt:

Diese finden Sie im neuen Mitgliederbereich!

.... vielen Dank Herrn H.P. Schneider!