Service und News

Neuigkeiten der Textilreiniger-Innung Berlin-Brandenburg

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27.08.2021, 16:45

Pflicht zur Eintragung ins Transparenzregister

Zum 01.08.2021 wurde die sogenannte Mitteilungsfiktion zum Transparenzregister im Geldwäschegesetz abgeschafft und das Transparenzregister damit zu einem Vollregister umgestellt. Aufgrund der...   mehr


08.07.2021, 09:20

Selbstentzündung von Wäsche

In diesem Jahr ist es bereits vermehrt zu diesen ggfs. existenzbedrohenden Schadenereignissen gekommen. Wir möchten Sie daher hiermit auf dieses brisante Risiko hinweisen und bitten im Weiteren, ein besonderes...   mehr


23.04.2021, 09:33

Razzia gegen Teppichreiniger-Firmen

In Berlin und Potsdam hat die Polizei am Mittwoch bei insgesamt neun Teppichreinigungs-Firmen Razzien durchgeführt. Ihnen wird gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Die Beschuldigten sollen für Reinigungsarbeiten...   mehr


09.04.2021, 21:40

Was Sie zur Registrierkassenpflicht wissen sollten

Informationen stellt die Handwerkskammer Berlin unter: Link des Beitrages auf der Internetseite der HwK Berlin   mehr


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Termine und Veranstaltungen

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12.10.2024
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12.10.2024
Detachur Praxisseminar
Der Kurs ist ausgebucht!   mehr
06.11.2024
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09.11.2024
Texcare International 2024 in Frankfurt a.M.
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30.11.2024
Textilreiniger Ball 2024 in Potsdam
gemeinsam mit dem OTV laden wir am 30. November 2024 nach Potsdam zum Textilreiniger-Ball ein! Bei Musik, Tanz und gutem Essen wollen wir als Branchenfamilie die Freisprechungen der...   mehr


 

 

Sicherheit von Reinigungsmaschinen
Veränderungen können Betriebsverbot bedeuten!
Wird der Originalzustand einer Maschine wesentlich verändert, gilt sie danach unter Umständen als „neu“. Dann braucht sie eine neue Konformitätserklärung. Vorher darf sie nicht betrieben werden.

Ein Bericht der Berufsgenossenschaft BG ETEM

 

 

Sicherheit von Reinigungsmaschinen



Betrügerische Teppichreiniger

Sehr oft erhalten wir Hinweise von Kunden, dass sie  bei der Reinigung von Teppichen betrogen werden. Es werden Arbeiten zu völlig überhöhten Preisen vorgenommen und Leistungen angeboten, die überflüssig sind. 

So erkennen Sie seriöse Reinigungsfachgeschäfte:

Kosten: 
Wie bei allen Handwerkerleistungen kann man marktübliche Kosten am besten einschätzen, wenn man mehrere Angebote einholt und miteinander vergleicht.

Unternehmen: Ein seriöses Unternehmen verfügt über ein ordentliches Geschäftslokal und gibt seine Identität (Inhaber, Adresse, Telekommunikationsverbindungen, Steuernummer etc.) unaufgefordert und bereitwillig bekannt.

Angebot: Bei Reinigungen, die keine Quadratmeterpreise angeben, sollten Kunden hellhörig werden. Gleiches gilt für scheinbar günstige Preise, Rabattaktionen und wenn nur Barzahlung möglich ist. Eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ist ein Muss. Zudem sollte man auf eine detaillierte Auftragsbestätigung bestehen, die nicht handschriftlich verfasst wurde.

Widerrufsrecht: Bei Verträgen, die beim Kunden und nicht in den Geschäftsräumen der Firma abgeschlossen werden, gilt das 14-tägige Widerrufsrecht. Textilreinigungsfirmen müssen darüber informieren. Fehlt die Belehrung über den Widerruf, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss.

Je nach Qualität des Teppichs zahlen Sie für eine fachgerechte Reinigung des Teppichs zwischen 20 € und 40 € pro Quadratmeter. 

Holen Sie verschiedene Angebote ein und wählen einen

Innungs-Fachbetrieb

Es gibt Deutschlandweit Meldungen von Betrügern bei der Teppichreinigung!

Diese können Sie auch über die Google-Suche finden!



 

 

Textilbrände durch 

Selbstentzündung

Fette und Öle sind schuld!

Brandursache Wischmopps

Brand im Versorgungszentrum der Universität Heidelberg, Sachschaden rund eine Million EUR; Brand im Klinikzentrum Lindenallee Bad Schwalbach, Sachschaden ca. 100.000 EUR, Evakuierung von 190 Patienten. 

Eindeutige Brandursache in beiden Fällen:

ein Stapel Wischmopps, der sich selbst entzündet hat. 

Gerhard Sprenger, Brandschutzexperte der BGN-Prävention, erklärt:
Wir kennen dieses Phänomen, dass sich gestapelte Textilien oder Wäsche im Trockner entzünden können.

Und beides hängt damit zusammen, dass die Textilien nach dem Waschen noch Rückstände von ungesättigten Fettsäuren, wie z. B. Sonnenblu­menöl, Mohnöl, Sesamöl, Getreideöl, enthalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es dann zur Selbsterwärmung bis hin zur Selbstentzündung dieser Textilien kommen. Das ist z. B. der Fall, wenn direkt nach dem Trocknen im Trockner die noch warmen Wäschestücke übereinander­gestapelt werden.

Einige wichtige Informationen hat uns die Firma Versteegen Assekuranz zur Verfügung gestellt:

Diese finden Sie im neuen Mitgliederbereich!

.... vielen Dank Herrn H.P. Schneider!